Mit der Verbreitung des Internets hat die Verarbeitung personenbezogener Daten erheblich zugenommen. Allgegenwärtiges Rechnen wird diese Entwicklung nochmals verstärken. In diesen Umgebungen lässt sich jedoch ein Vollzugsdefizit datenschutzrechtlicher Anforderungen beobachten. Das Projekt untersucht, wie eine realistische datenschutzrechtskonforme Ausgestaltung der Interaktionen in solchen Umgebungen aussehen könnte. Auf der technischen Ebene wird exemplarisch ein Szenario genauer betrachtet, nämlich die Vermittlung von Diensten. Privatheit bei der Dienstvermittlung bedeutet, dass ein Dienstaufruf nur stattfinden soll, wenn der Dienstnehmer mit dem Umgang des Dienstgebers mit personenbezogenen Daten, die beim Dienstaufruf anfallen, einverstanden ist. Jemand, der z. B. einen Dienst eines Gesundheitsportals mit Parameterwerten aufruft, die ihn selbst beschreiben, möchte nicht, dass der Dienstgeber diese Werte weitergibt. Wir werden untersuchen, inwieweit Dienstvermittlung unter Berücksichtigung von Privatheit und Datenschutzrecht effizient vonstatten gehen kann. Ausgangsthese für die juristischen und die technischen Aspekte des Projekts ist, dass ein Teil jenes Vollzugsdefizits damit zusammenhängt, dass die normative „Sprache“ des Datenschutzrechts nicht hinreichend Eingang gefunden hat in die technische „Sprache“ des Privatheitsschutzes. Insgesamt soll das Projekt eine Brücke bauen zwischen dem in der Datenschutzpraxis und Informatik primär anzutreffenden technisch
| Projektleiter: | Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. und Prof. Dr.-Ing. Klemens Böhm |
| Laufzeit: | 2007 - 2011 |
| Schlagwörter: | Datenschutz, Privatheit, verteilte Systeme, Informatik |
| Fördereinrichtung: | DFG |
| Förderprogramm: | Förderung von zwei Wissenschaftlichen Mitarbeitern am Lehrstuhl Kühling |