Master-Studium
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den Zulassungsprozess und den Ablauf der Master-Studiengänge. Bitte nehmen Sie alle Informationen auf diesen Seiten zur Kenntnis, um sich über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens zu informieren. Im Einzelfall stehen Ihnen die Studienberater der Fakultät zur Verfügung.
Besonders empfehlenswert für Interessierte:
- Informationsbroschüre zum Master-Studium
- Informationen zu den Master-Studienschwerpunkten
- Aufbau des Master-Studiums (Schema)
- Tipps für Studienanfänger im Masterstudium
Studienpläne
Die folgenden Studienpläne sind Empfehlungen zum Ablauf des Studiums, d.h. zur Fächerwahl im jeweiligen Semester:
- Studienplan Master Betriebswirtschaftslehre (Prüfungsordnung 2008)
- Studienplan Master Betriebswirtschaftslehre (Prüfungsordnung 2011)
- Studienplan Master Volkswirtschaftslehre
- Studienplan Master Internationale VWL
- Studienplan Master Wirtschaftsinformatik
- Studienplan Master Immobilienwirtschaft
Modulkatalog
Der Modulkatalog regelt die Zugehörigkeit der in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angebotenen Kurse zu den Modulen sowie das Gewicht der Kurse bei der Berechnung der Modulnoten.
Wichtige Informationen und Zulassungsvoraussetzungen
Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren (PDF)
Zusammenfassung der Regelungen für das Master-Bewerbungsverfahren (PDF)
Voraussetzung zur Zulassung zum Masterstudium ist üblicherweise ein einschlägiger Hochschulabschluss, z.B. ein Bachelor im jeweiligen Studiengang. Falls das Studium im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen ist, sind mit einem amtlichen Notennachweis Prüfungen im Umfang von mindestens 150 Kreditpunkten nachzuweisen. Sind einige bereits abgelegte Prüfungsleistungen (z.B. aus einem Auslandsaufenthalt) noch nicht im Notennachweis des Prüfungsamtes aufgeführt, müssen der Bewerbung die Einverständinserklärungen der zuständigen Professoren zur Anrechnung dieser Leistung beigelegt werden, um die 150 KP nachzuweisen.
Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist ein Notendurchschnitt (Gesamtnote, falls das Studium abgeschlossen ist, andernfalls der gewichteter Mittelwert der Einzelnoten) besser als 2,5.
Außerdem sind ausreichende quantitative und volkswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie sog. fachlich spezifisches Wissen des jeweiligen Studienfaches im Umfang von 24 Kreditpunkten nachzuweisen (siehe detaillierte Informationen bzw. Prüfungsordnung).
Weitere Details zum Zulassungsverfahren können Sie dem Abschnitt "Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren" am Ende dieser Seite entnehmen.
Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung weniger als 150 Kreditpunkte nachweisen können oder einen schlechteren Notendurchschnitt haben, können sich dennoch für einen Master-Studiengang bewerben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorab jedoch keine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Bewerbung, die nicht alle Voraussetzungen erfüllt, gegeben werden kann.
Bitte lesen Sie sich auch die detaillierten Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen auf der Seite der häufig gestellten Fragen (FAQ) durch.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt außschließlich online
- mit den entsprechenden Hochschulzeugnissen (Bachelor-Zeugnis oder aktueller Notennachweis),
- einem detaillierten Lebenslauf mit Nachweisen (alle dort referenzierten Zeugnisse),
- ggf. einem einseitigen Motivationsschreiben (nur bei Bewerbern für den Studiengang Immobilienwirtschaft und den Honors-Elitestudiengängen).
- den unterschriebenen Einverständniserklärungen zur Anrechnung von Auslandsleistungen (nur bei noch nicht angerechneten Auslandsleistungen).
- mit einem Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (nur bei internationalen Bewerbern).
Online-Bewerbungsportal
Für die Anmeldung zu den Master-Studiengängen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften steht ein Online-Formular zur Verfügung. Im Formular werden alle Informationen abgefragt, die für die Bewerbung relevant sind. Studenten, die sich für einen Master-Studiengang bewerben wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung über das Online-Formular durchzuführen, da sich die Bearbeitung der Bewerbung dadurch erheblich beschleunigt. Falls Sie keine Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, richten Sie nur in Ausnahmefällen Ihre Bewerbung bitte an:
Universität Regensburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Dekanat
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Fax: 0941 - 943 81 2747
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen die Studienberatung der Fakultät unter der Telefon-Nummer 0941 - 943 2747 zur Verfügung.
Termine
Immatrikulation zum Wintersemester / Sommersemester:
Bewerbung online ab: 01.05. / 01.11. (des vorherigen Kalenderjahres)
Bewerbung bis: 01.06. / 01.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Erster Zulassungstermin: 10.06. / 10.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Eignungsprüfung: 16. bis 30.06. / 16. bis 30.12. (des vorherigen Kalenderjahres)
Zweiter Zulassungstermin: 10.07. / 10.01.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.06. bzw. der 01.12. um 23.59 Uhr. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen PDF-Zusammenfassungen werden berücksichtigt. Sie können die online erzeugte Zusammenfassung Ihrer Bewerbung auch vorab per Fax an das Dekanat senden, um sie rechtzeitig abzuschicken. Bitte sehen Sie davon ab, zusätzliche schriftliche Papierunterlagen an das Dekanat zu senden.
Falls Sie zwei Wochen nach dem zweiten Zulassungstermin noch keine Rückmeldung von uns haben, konktaktieren Sie uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren
- Zulassungskriterien und Ablauf der Bewerbung
- Paragraph 4 der Prüfungsordnung enthält Angaben zu den erforderlichen Qualifikationen
- Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dessen Begründung Sie nicht nachvollziehen können, können Sie per Post Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Der Widerspruch ist an den Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu richten. Die Fakultät wird Ihre Bewerbung dann erneut überprüfen und sich um Klärung bemühen. Details zur Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung, die dem Ablehnungsbescheid beiliegt sowie den Hinweisen zum Widerspruchsverfahren auf dieser Seite.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung sollte von allen Studenten gelesen werden. Sie ist die rechtliche Grundlage der Studiengänge und legt fest, welche Leistungen in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt zu erbringen sind.










